Durch die Bedarfsplanung der Kassenärztliche Vereinigungen finden die häufigsten Niederlassungen in Form einer Praxisübernahme statt. Somit ist die Suche nach der richtigen Arztpraxis meist der erste Schritt auf dem Weg in die eigene Praxis.
Wir können Sie bei dieser Suche unterstützen und Sie profitieren von einem großen Netzwerk, welches der WVD aufgebaut hat.
SchließenIhre „Wunschpraxis“ - unsere Berater unterstützen Sie in allen Fragen rund um die Niederlassung.
Im persönlichen Gespräch bieten wir individuelle Lösungen für Ihre persönliche Situation. Dabei berücksichtigen wir natürlich die geltenden Gesetze und Bestimmungen. Vieles ist zu bedenken, wobei der richtige Standort und die richtige Finanzierung entscheidend sind. Sich hier von kompetenten Partnern begleiten zu lassen, erleichtert den Start ganz wesentlich und hilft, teure Fehler zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie in allen Phasen der Niederlassung, wie z.B. Praxisauswahl, Businessplan, Finanzierungskonzept und dessen Umsetzung, als auch bei der betrieblichen und privaten Risikoabsicherung.
Viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen haben mit unserer Unterstützung ihre Niederlassung geplant und umgesetzt.
SchließenAuch nach Ihrer Niederlassung kann der WVD Sie in betriebswirtschaftlichen Fragen rund um Ihre Praxis beraten. Der erstellte Businessplan wird über einen Soll- und Ist-Vergleich überprüft, so dass frühzeitig auf Entwicklungen reagiert werden kann.
So weisen wir „unsere“ Praxen frühzeitig auf Änderungen in finanziellen- und politischen Bereichen hin und stellen die Auswirkungen dar.
Viele Praxen nutzen das Beratungs-Know-How des WVD als betriebswirtschaftlichen Begleiter.
SchließenDas Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (kurz GVWG) wurde am im Bundestag verabschiedet und trat am in Kraft.
Darin wird in § 95e SGB V eine Pflichthaftpflichtversicherung für Vertragsärzte eingeführt.
Die Vertragsärzte sind nunmehr verpflichtet, im Rahmen der Zulassung einen Versicherungsnachweis über den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz vorzulegen.
In der Gestaltung der gesetzlichen Versicherungspflicht wird hierbei zwischen Vertragsärzten und Organisationsformen mit angestellten Ärzten unterschieden.
Für Vertragsärzte ohne angestellte Ärzte sieht die Versicherungspflicht eine Mindestversicherungssumme von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden mit einer zweifachen Jahresmaximierung vor.
Für Organisationsformen wie MVZ, Berufsaus¨bungsgemeinschaften und Vertragsärzte mit angestellten Ärzten sieht das Gesetz eine Mindestversicherungssumme von 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden mit einer dreifachen Jahresmaximierung vor.
Sie können sich gern mit folgenden Anliegen an uns wenden:
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
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