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Information zur Ärzteversorgung

Die Basis der Altersvorsorge für Ärzte wird durch die zuständigen Versorgungswerke der jeweiligen Ärztekammern geregelt. Als Ärztin oder Arzt sind Sie automatisch Pflichtmitglied in dem zuständigen Versorgungswerk und können sich dadurch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund von der Mitgliedschaft befreien lassen. Damit vermeiden Sie die doppelte Beitragszahlung und haben eine gute und solide Altersvorsorge.

Über den persönlichen aktuellen Stand mit der Prognose für die Renten werden Sie von Ihrem Versorgungswerk jährlich informiert. Nach unseren Erfahrungen wird diese Information oftmals leider sehr häufig „nur“ in den Ordnern abgeheftet.
Doch was verbirgt sich hinter diesen doch sehr wichtigen Informationen?
Themen in unseren Beratungsgesprächen sind häufig:

  • Reicht die Leistung aus dem Versorgungswerk wirklich für die Altersvorsorge aus?
  • Welchen Abgaben müssen gezahlt werden - Stichwort Einkommenssteuer und Beiträge zur Krankenversicherung?
  • Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe wird eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt?
  • Wie hoch ist die Absicherung für die Hinterbliebenen?
  • Wie entwickelt sich die Altersvorsorge hinsichtlich der demografischen Entwicklung und auch in Krisenzeiten?

Wir empfehlen, die Altersvorsorge mit all diesen Fragen und Facetten zu planen und beraten Sie hierzu gern. So kann z.B. mit der Erstellung einer Leistungsübersicht aus allen zu erwartenden Rentenzahlungen eine entsprechende Transparenz geschaffen werden.

Beitrag von: 12.06.2020

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print +49 30 28 09 2 399

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